HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG)

Einerseits ist migrare rechtlich verpflichtet, Hinweise bei Verdachtsmomenten verlässlich nachzugehen, andererseits ist es migrare ein Anliegen, durch gezielte Rückmeldungen Fehler zu reduzieren und Qualität zu verbessern.

Das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) gilt für die Hinweise hinsichtlich (des Verdachts) der Verletzung von Vorschriften u.a. in den Bereichen Öffentliches Auftragswesen, Produktsicherheit, Verbraucherschutz, Datenschutz und Korruption etc.

Wer kann das Meldesystem nutzen?

Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben können Personen, die bei migrare arbeiten oder im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit in Verbindung mit migrare stehen, Verstöße melden:

  • Mitarbeiter*innen
  • Bewerber*innen
  • Praktikant*innen
  • Lieferant*innen
  • Geschäfts- und Systempartner*innen
  • Selbständig erwerbstätige Personen, die für migrare tätig werden

Wie kann eine Meldung erfolgen?

  • Mündlich/Persönlich bei der Hinweis- und Beschwerdestelle von migrare (Herr Roman Häubl)
  • Telefonisch unter 0676/846954-801
  • per Email an hinweise@migrare.at
  • Anonym:
    • per Brief adressiert an migrare, Bulgariplatz 12, 4020 Linz, zHd. Hinweis- und Beschwerdestelle
    • Verwendung des geschützten Meldesystems (bitte folgen Sie den Anweisungen)

Weiter zum Meldesystem

Was passiert nach einem Hinweis?

migrare ist verpflichtet den Erhalt der Meldung binnen 7 Tage zu bestätigen und binnen 3 Monaten Folgemaßnahmen zur Meldung zu ergreifen und, falls möglich, dem:der Hinweisgeber*in eine entsprechende Rückmeldung zu geben. Die Meldung wird je nach Inhalt mit der Leitung und jedenfalls mit dem Betriebsrat behandelt. Der Hinweisgeber bzw. die Hinweisgeberin sind im gesamten Verfahren geschützt. Der zuständige Mitarbeiter darf den Namen nur unter Einwilligung der betroffenen Person an die Leitung weitergeben.

Sie haben andere Anliegen? Dann nutzen Sie bitte folgende Kanäle:
Feedback und Beschwerden
Datenschutz
Anfragen zu Beratung und Projekte