Von 03. April bis 30. Juni können die private Haushalte in OÖ einen Wohn- und Energiekostenzuschuss beantragen.
Wer wird gefördert?
Es wird einmalig pro Haushalt bezahlt.
Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Haushalt:
Einkommensgrenze:
Von dem Zuschuss sind leider ausgenommen:
Asylwerber*innen, Subsidiär Schutzberechtigte und Vertriebene
Den Antrag kann man ab 03. April über die Webseite des Landes OÖ stellen.
Mehr Infos unter: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/energiekostenbonus.htm
Für weitere Fragen und die Unterstützung bei Antragstellung, stehen Ihnen die Berater*innen von migrare zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen Termin unter der Nummer: 0732667363601