Schulkostenbeihilfe des Landes OÖ

Eltern mit mindestens einem Kind im Pflichtschulalter, abhängig vom Einkommen, bekommen ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 150 Euro.

Was und wie wird gefördert?

  • Die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch im Schuljahr 2022/2023 eines Kindes entstanden sind.

Die Voraussetzungen:

  • Kind im Pflichtschulalter und Besuch einer Schule
  • Hauptwohnsitz in Oberösterreich
  • Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe
  • Drittstaatsangehörige: Aufenthaltstitel oder einen Ausweis für Vertriebenen

Mehr Infos unter : https://www.land-oberoesterreich.gv.at/290695.htm

Für alle Fragen und die Unterstützung bei Antragstellung, stehen Ihnen die Berater*innen von migrare gerne zur Verfügung.

Vereinbaren sie einen Termin unter der Telefonnummer: 0732667363601